Die Wirklichkeit des Verwaltungsrechts: Ernst Forsthoff und die Entdeckung der Daseinsvorsorge
31. Oktober 2013
Gastvortrag
Dr. Florian Meinel ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Finanzrecht (Prof. Dr. Christian Waldhoff) der Humboldt-Universität Berlin.
Ernst Forsthoff (1902-1974) genießt unter den Klassikern des deutschen Verwaltungsrechts den zweifelhaftesten Ruf. Manchem Verfechter einer Reform des Verwaltungsrechts gilt er als Wiederbegründer einer soziologisch informierten, aufgabenbezogen und institutionell denkenden, kurz „realistischen“ Verwaltungsrechtswissenschaft, den anderen als Stichwortgeber einer totalitären Idee des Sozialen in der „verwalteten Welt“.
Auch Ernst Forsthoff ist freilich ein ungelesener Klassiker: das Reizwort „Daseinsvorsorge“ ersetzt weithin die Auseinandersetzung mit seinem Werk. Ausgehend von Forsthoffs grundlegendem Text „Die Verwaltung als Leistungsträger“ (1938) soll in diesem Vortrag Forsthoffs verwaltungs(rechts)wissenschaftliches Programm historisch rekonstruiert werden. Dabei soll es um das Verhältnis zum Verwaltungsrecht der NS-Zeit ebenso gehen wie um Forsthoffs Fortschreibung seines Verwaltungsrechts in der Bundesrepublik.
Text zur Vorbereitung
Ernst Forsthoff: Die Verwaltung als Leistungsträger. Stuttgart/Berlin: Kohlhammer 1938 (Auszug).
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Do, 31. Oktober 2013, 18 Uhr s.t.
Kulturwissenschaftliches Kolleg Konstanz (Bischofsvilla), Otto-Adam-Str. 5, Konstanz
Kontakt
Prof. Dr. Hans Christian Röhl
hans.christian.roehl[at]uni-konstanz.de